Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsabschluss

    Verträge mit uns kommen, abgesehen von Barkäufen, erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen durch den Kunden anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde abweichende Bedingungen stellt und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

  2. Angebot und Bestellung
    Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Lieferfähigkeit und Lieferfrist unverbindlich. Eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Lieferfrist beginnt mit der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Der Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von SEMCO-Solutions. Höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskämpfe, kriegsähnliche Ereignisse, unvorhergesehene Ereignisse oder Verzögerungen im Transport befreien uns für die Dauer dieser Ereignisse von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  3. Zahlungsbedingungen
    Alle Preise verstehen sich netto ab dem Sitz unseres Unternehmens. Alle Versandkosten, einschließlich Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie gesetzliche Mehrwertsteuer, trägt der Kunde. Preise und Nebenkosten richten sich nach unserer aktuellen Preisliste. Der Betrag für Dienstleistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Die Preise sind sofort nach Übergabe der Waren oder Erbringung der Dienstleistung zu zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. SEMCO-Solutions ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn der Listenpreis für die gelieferten Produkte oder Dienstleistungen steigt. Eine Preiserhöhung gegenüber Verbrauchern ist nach 4 Monaten nach Vertragsabschluss möglich, wobei der Kunde darüber spätestens einen Monat vor Lieferung schriftlich informiert wird. Der Kunde kann dann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes. Weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

  4. Annahme
    Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten Produkte oder Dienstleistungen abzunehmen. Die Abnahme erfolgt, sobald SEMCO-Solutions die Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung angeboten hat. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 2 Wochen, bleibt der vereinbarte Preis fällig. Bei Annahmeverzug trägt der Kunde die entstandenen Lager- und Finanzierungskosten. Wird die Abnahme innerhalb einer zweimonatigen Frist nicht durchgeführt, ist SEMCO-Solutions berechtigt, die Ware bestmöglich zu verwerten und den Erlös auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden anzurechnen.

  5. Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen übernehmen wir Gewährleistung wie folgt:
    a) Dienstleistungen
    Für von SEMCO-Solutions erbrachte Dienstleistungen bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
    b) Waren
    Mängel an gelieferten Waren, einschließlich Handbüchern und sonstiger Unterlagen, werden innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung behoben. Bei Verbrauchern beträgt die Frist 24 Monate. Bei gebrauchten Waren verjähren Gewährleistungsansprüche nach 12 Monaten ab Lieferung. Unsere Gewährleistung für nicht verbraucherrechtliche Kunden beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    c) Werkvertragsleistungen
    Für Individualsoftware oder andere Werkvertragsleistungen übernehmen wir Gewährleistung nur für die Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen.
    d) Allgemein
    Für Schäden an Daten, Programmen oder Programmmaterialien übernehmen wir keine Haftung. Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn ohne unsere Genehmigung an den Produkten Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten vorgenommen wurden.

  6. Mitwirkung des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mit allen Informationen zu versorgen, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Wenn Arbeiten aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben des Kunden wiederholt werden müssen, trägt der Kunde die entstehenden Mehrkosten.

  7. Programmerwerb
    SEMCO-Solutions liefert Programme auf Programmmaterialien ohne Quellcode. Der Kunde erwirbt ein unbefristetes Nutzungsrecht, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Kunde erhält keine Eigentums- oder Urheberrechte an den Programmen. Es handelt sich um Lizenzprogramme, für die der Kunde eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung auf seinen eigenen Geräten erhält.

  8. Schutzrechte für Dritte
    Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, uns zu informieren, falls er von Dritten auf solche Verletzungen hingewiesen wird. Sollte der Kunde ein Produkt nach seinen eigenen Anweisungen entwerfen, stellt der Kunde uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei.

  9. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren, Programmen und Datenträgern bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen vor. Der Kunde muss die Produkte pfleglich behandeln und bei Bedarf versichern. Sollte die Ware gepfändet oder anderweitig durch Dritte beansprucht werden, muss der Kunde SEMCO-Solutions unverzüglich informieren.

  10. Haftung
    Unsere Haftung ist in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Für Sachschäden haften wir bis zu einem Betrag von 500.000 EUR, für Vermögensschäden bis zu 25.000 EUR. Eine Haftung für Schäden durch Software-Viren oder fehlerhafte Unterlagen des Kunden ist ausgeschlossen.

  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Für Verträge mit SEMCO-Solutions gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit der Kunde kein Verbraucher ist, der Sitz des Unternehmens.

  12. Geheimhaltung
    Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller als vertraulich bezeichneten Informationen, die während der Vertragsabwicklung erlangt werden.

  13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand Januar 2020

Sende Sie uns eine Nachricht

Wir melden uns innerhalb von 24h zurück.